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   LG Frankfurt/Main, 10.11.2022 - 2-13 S 54/22   

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https://dejure.org/2022,39849
LG Frankfurt/Main, 10.11.2022 - 2-13 S 54/22 (https://dejure.org/2022,39849)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.11.2022 - 2-13 S 54/22 (https://dejure.org/2022,39849)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. November 2022 - 2-13 S 54/22 (https://dejure.org/2022,39849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Miet-Verwalter darf bei Vertreterklausel in der Teilungserklärung nicht an Eigentümerversammlung teilnehmen; §§ 24, 47 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkungen des Vertreterkreises auch nach dem WEMoG noch gültig!

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch Teilungserklärung kann Vertretungsbefugnis eines Sondereigentumsverwalters ausgeschlossen sein - Fernhaltung von gemeinschaftsfremden Einwirkungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit und Fortgeltung von Vertretungsregelungen in Altvereinbarungen (IMR 2023, 148)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2022 - 13 S 54/22
    Eine Vertretungsregelung wie sie hier gefasst wurde, bezweckt vor allem, die Versammlungen von gemeinschaftsfremden Einwirkungen freizuhalten und den Kreis der Vertretungsberechtigten auf Personen zu beschränken, die entweder mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betraut sind (Verwalter), als Wohnungseigentümer bereits an der Versammlung teilnehmen dürfen oder dem vertretenen Wohnungseigentümer besonders nahestehen (BGH NJW-RR 2019, 1354 Rn. 9; NJW 1987, 650 unter III. 2. C; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 25 Rn. 83).

    Im Einzelfall kann es den anderen Wohnungseigentümern auf Grund besonderer Umstände nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf eine Vertreterklausel zu berufen (OLG Hamburg ZMR 2007, 477 (478); OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 (275); BGH NJW 1987, 650 unter III. 2. c).

  • BGH, 28.06.2019 - V ZR 250/18

    Juristische Person in Eigentümerversammlung vertretungsbefugt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2022 - 13 S 54/22
    Die Befugnis, sich bei einer Wohnungseigentümerversammlung durch jeden Dritten vertreten zu lassen, kann durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümergemeinschaft beschränkt werden (BGH NJW-RR 2019, 1354, Rn. 9), unzulässig es nur, die Möglichkeit einer Vertretung gänzlich auszuschließen oder auf die Person des Verwalters zu beschränkten (Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 25 Rn. 82).

    Eine Vertretungsregelung wie sie hier gefasst wurde, bezweckt vor allem, die Versammlungen von gemeinschaftsfremden Einwirkungen freizuhalten und den Kreis der Vertretungsberechtigten auf Personen zu beschränken, die entweder mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betraut sind (Verwalter), als Wohnungseigentümer bereits an der Versammlung teilnehmen dürfen oder dem vertretenen Wohnungseigentümer besonders nahestehen (BGH NJW-RR 2019, 1354 Rn. 9; NJW 1987, 650 unter III. 2. C; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 25 Rn. 83).

  • OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2022 - 13 S 54/22
    Im Einzelfall kann es den anderen Wohnungseigentümern auf Grund besonderer Umstände nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf eine Vertreterklausel zu berufen (OLG Hamburg ZMR 2007, 477 (478); OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 (275); BGH NJW 1987, 650 unter III. 2. c).

    Die Rechtsprechung hat solche Ausnahmen etwa angenommen, wenn - in einer kleinen, im Wesentlichen selbst genutzten Wohnanlage zwischen den Wohnungseigentümern erhebliche Spannungen bestanden (OLG Braunschweig WE 1991, 107) oder die zugelassenen Vertreter wegen Interessenkollision für den Vertretenen unzumutbar waren (OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273).

  • OLG Hamburg, 24.01.2007 - 2 Wx 93/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Treuwidrige Berufung auf eine wirksame

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.11.2022 - 13 S 54/22
    Im Einzelfall kann es den anderen Wohnungseigentümern auf Grund besonderer Umstände nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf eine Vertreterklausel zu berufen (OLG Hamburg ZMR 2007, 477 (478); OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 (275); BGH NJW 1987, 650 unter III. 2. c).
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